Gesundheitsfragen richtig beantworten – Tipps für den Antrag
Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind entscheidend für Ihren Versicherungsschutz. Falsche oder unvollständige Angaben können schwerwiegende Folgen haben.
Warum Gesundheitsfragen?
Die Versicherung muss das Risiko einschätzen können, das sie mit Ihrer Versicherung eingeht. Nur so kann sie die Prämie kalkulieren und entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie versichert.
Typische Gesundheitsfragen
Die Fragen beziehen sich meist auf die letzten fünf bis zehn Jahre und umfassen:
- Bestehende und frühere Erkrankungen
- Krankenhausaufenthalte und Operationen
- Ambulante Behandlungen und Therapien
- Regelmäßige Medikamenteneinnahme
- Aktuelle Beschwerden
- Geplante Behandlungen oder Operationen
- Grad der Behinderung oder Erwerbsminderung
- Größe und Gewicht (BMI)
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Diese "vorvertragliche Anzeigepflicht" ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.
Anzugeben ist alles, wonach gefragt wird - unabhängig davon, ob Sie es für relevant halten.
Was muss ich angeben?
- Alle Arztbesuche im gefragten Zeitraum
- Alle Diagnosen, auch "harmlose"
- Alle Medikamente, auch wenn nur gelegentlich eingenommen
- Psychotherapie und psychologische Beratung
- Vorsorgeuntersuchungen mit auffälligen Befunden
Was muss ich nicht angeben?
- Was außerhalb des Fragezeitraums liegt
- Erkältungen und Bagatellerkrankungen (je nach Fragestellung)
- Was nicht gefragt wurde
Konsequenzen bei Falschangaben
Verschweigen oder Verharmlosen von Erkrankungen kann schwerwiegende Folgen haben:
- Leistungsfreiheit: Die Versicherung zahlt im Leistungsfall nicht
- Vertragsanpassung: Nachträglicher Risikoaufschlag oder Leistungsausschluss
- Rücktritt: Die Versicherung kann vom Vertrag zurücktreten
- Anfechtung: Bei arglistiger Täuschung wird der Vertrag rückwirkend ungültig
Tipps für das Ausfüllen
- Nehmen Sie sich Zeit und beantworten Sie alle Fragen sorgfältig
- Im Zweifel lieber zu viel als zu wenig angeben
- Holen Sie sich Ihre Krankenakte beim Hausarzt
- Lassen Sie den Antrag von jemandem gegenlesen
- Machen Sie eine Kopie des ausgefüllten Antrags
Nachträgliche Meldepflicht?
Erkrankungen, die nach Vertragsabschluss auftreten, müssen nicht gemeldet werden. Sie sind durch die Versicherung gedeckt.
Nur wenn Sie bei den Gesundheitsfragen etwas vergessen haben, sollten Sie dies der Versicherung nachträglich mitteilen.
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