Krankenzusatzversicherung kündigen – Fristen & Vorlage
Eine Kündigung der Krankenzusatzversicherung sollte gut überlegt sein. Hier erfahren Sie alles zu Fristen, Ablauf und den Konsequenzen.
Kündigungsfristen
Die meisten Krankenzusatzversicherungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr beginnt am Tag des Vertragsabschlusses oder zum 1. Januar.
Beispiel: Vertragsbeginn am 1. März, Kündigung muss bis 30. November eingehen, Vertragsende am 28. Februar des Folgejahres.
Form der Kündigung
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Empfohlen wird:
- Einschreiben mit Rückschein
- Alternativ: E-Mail mit Lesebestätigung
- Oder: Persönliche Übergabe mit Bestätigung
Muster-Kündigungsschreiben
Eine Kündigung sollte folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse
- Versicherungsnummer/Polizzennummer
- Eindeutige Kündigungserklärung
- Gewünschtes Kündigungsdatum
- Bitte um Bestätigung
- Datum und Unterschrift
Vor der Kündigung bedenken
Bevor Sie kündigen, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Neuabschluss möglich? Mit dem Alter oder bei Vorerkrankungen wird ein neuer Vertrag schwieriger und teurer
- Gesundheitsprüfung: Bei einem neuen Anbieter ist eine erneute Prüfung nötig
- Wartezeiten: Bei einem neuen Vertrag beginnen die Wartezeiten von vorn
- Günstige Einstiegsprämie: Sie verlieren den Vorteil des jungen Einstiegsalters
Alternativen zur Kündigung
Wenn die Prämie zu hoch ist, gibt es oft bessere Alternativen:
- Wechsel in einen günstigeren Tarif beim selben Anbieter
- Erhöhung des Selbstbehalts
- Reduzierung der Leistungen
- Tarifanpassung beantragen
Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über Möglichkeiten.
Rückkehr nach Kündigung?
Nach einer Kündigung ist eine Rückkehr zur selben Versicherung grundsätzlich möglich, aber:
- Es gilt als Neuabschluss mit erneuter Gesundheitsprüfung
- Die Prämie richtet sich nach dem aktuellen Alter
- Wartezeiten beginnen neu
- Bei Vorerkrankungen drohen Ausschlüsse oder Ablehnung
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen können Sie außerordentlich kündigen:
- Bei Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung
- Bei Leistungsablehnung (umstritten)
- Bei wesentlichen Vertragsänderungen
Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ausgeübt werden.
Empfehlung
Kündigen Sie Ihre Krankenzusatzversicherung nur, wenn Sie einen guten Grund haben und die Konsequenzen kennen. In den meisten Fällen ist das Behalten des Vertrags die bessere Wahl.
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