Nach Abschluss einer Krankenzusatzversicherung können Sie die Leistungen nicht sofort nutzen. Zunächst müssen Wartezeiten verstreichen. Hier erfahren Sie alles Wichtige dazu.
Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Sie soll verhindern, dass Personen eine Versicherung erst abschließen, wenn eine Behandlung bereits absehbar ist.
In bestimmten Fällen entfällt die Wartezeit ganz oder teilweise:
Wechseln Sie von einer Krankenzusatzversicherung zu einer anderen, können die Wartezeiten angerechnet werden. Voraussetzung ist meist:
Während der Wartezeit besteht zwar Versicherungsschutz, aber Leistungen werden noch nicht erbracht. Erkrankungen, die in dieser Zeit auftreten, sind nach Ablauf der Wartezeit versichert - sofern sie nicht bereits vor Vertragsabschluss bestanden.
Es gibt legale Wege, die Wartezeit zu verkürzen:
Nicht möglich ist es, die Wartezeit durch falsche Angaben zum Versicherungsbeginn zu umgehen. Das wäre Versicherungsbetrug.
Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Beratung dar. Es handelt sich weder um Versicherungsvermittlung noch um eine Empfehlung zum Abschluss, zur Änderung oder Kündigung eines Versicherungsvertrages. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen unabhängigen Versicherungsmakler oder direkt an die Versicherungsunternehmen. Alle Angaben ohne Gewähr.