Die ambulante Zusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im nicht-stationären Bereich. Sie übernimmt Kosten für Heilbehelfe, Sehhilfen, Medikamente und verschiedene Therapien, die von der Kasse nur teilweise oder gar nicht bezahlt werden.
Im Gegensatz zur Sonderklasse-Versicherung, die bei Krankenhausaufenthalten greift, deckt die ambulante Zusatzversicherung Kosten im niedergelassenen Bereich ab. Sie ist oft Teil von Kombi-Tarifen oder als eigenständiger Baustein erhältlich.
Die Leistungen variieren stark zwischen verschiedenen Tarifen. Manche konzentrieren sich auf bestimmte Bereiche wie Sehhilfen oder Heilbehelfe, andere bieten einen breiten Rundumschutz.
Eine ambulante Zusatzversicherung kann folgende Bereiche abdecken:
Die Krankenkasse zahlt für Brillen nur minimale Zuschüsse, die bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten decken. Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet oft 100 bis 300 Euro pro Jahr für Sehhilfen.
Kontaktlinsen werden von manchen Tarifen ebenfalls bezuschusst. Auch Augenlaseroperationen können je nach Versicherung teilweise übernommen werden.
Orthopädische Einlagen, Bandagen, Krücken und andere Hilfsmittel werden von der Kasse nur mit Festbeträgen bezuschusst. Die Differenz zu hochwertigen Produkten kann erheblich sein.
Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet diese Differenz ganz oder teilweise und ermöglicht so bessere Versorgung.
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind von der Kasse nur in begrenztem Umfang gedeckt. Wer mehr Einheiten benötigt oder zu einem Wahltherapeuten gehen möchte, muss selbst zahlen.
Die ambulante Zusatzversicherung erweitert hier den Spielraum und ermöglicht intensivere Behandlungen bei Therapeuten Ihrer Wahl.
Reine ambulante Tarife beginnen bei etwa 15 Euro monatlich. Umfassende Pakete mit vielen Leistungsbereichen können 40 bis 60 Euro kosten.
Oft ist die ambulante Zusatzversicherung Teil eines Kombiprodukts mit Sonderklasse- oder Wahlarzt-Versicherung. In diesem Fall sind die ambulanten Leistungen bereits inkludiert.
Die ambulante Zusatzversicherung eignet sich für:
Die Wartezeit beträgt meist drei Monate. Für manche Leistungen wie Sehhilfen oder Zahnbehandlungen können längere Wartezeiten gelten.
Jahreshöchstgrenzen sind bei ambulanten Tarifen üblich. Achten Sie darauf, dass diese Grenzen für Ihre Bedürfnisse ausreichend sind.
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